Parkentgelt

Bedingungen erhöhtes Parkentgelt confitech Dienstleitungs GmbH

1. Privatparkplatz

Parkplätze die mit unserem Hinweisschild "Privatparkplatz confitech Dienstleisungs GmbH" versehen sind, sind Parkplätze, die wir ausschließlich für unsere betriebliche Firmennutzung für conficars Kunden vorhalten.

Wir weisen darauf hin, dass es sich dabei nicht um einen öffentlich-rechtlichen Verkehrsraum handelt und ein widerrechtliches Parken nicht mit behördlichen Ordnungswidrigkeiten sanktioniert wird.

Das widerrechtliche Parken auf unseren Privatgrundstücken ist eine Verletzung unserer privatrechtlichen Besitzrechte an diesem Grundstück.

Durch die widerrechtliche Nutzung entsteht uns ein großer Schaden, da wir dadurch unseren Kunden die vertraglich zugesagten Parkmöglichkeiten nicht zuweisen können.

Hierdurch können größere Schäden entstehen.

2. Erhöhtes Parkentgelt

Durch den Hinweis auf das erhöhte Parkentgelt und durch ihre trotzdem erfolgten Nutzung stimmen Sie konkludent einer Vereinbarung über das erhöhte Parkentgelt zu.

Ihre konkludente Zustimmung enthält auch die Zustimmung, dass wir unter Umständen berechtigt sind, bei entsprechendem Nachweis, einen höheren Schaden geltend zu mache.

Das erhöhte Parkentgelt entsteht unabhängig der Dauer der Nutzung unseres Grundstückes.

3. Haftung

Wir weisen darauf hin, dass Sie neben dem erhöhten Parkentgelt für jeglichen weiteren Schaden aufzukommen haben.

4. Abschleppberechtigung

Wir weisen Sie darauf hin, dass wir aufgrund der widerrechtlichen Nutzung des Grundstückes berechtigt sind, von unserem Beseitigungsanspruch im Wege der Selbsthilfe Gebrauch zu machen. Wir behalten uns daher vor, Ihr Fahrzeug auf Ihre Kosten abzuschleppen und auf einen hierfür vorgesehenen Parkraum zu verbringen. Sie können Ihr Fahrzeug beim beauftragten Dienstleister auslösen.

Auch diese Maßnahme akzeptieren Sie mit Nutzung unseres Grundstückes ohne Berechtigung.

5. Haftungsausschluss

Wir schließen im Übrigen jegliche Haftung für die Nutzung unseres Grundstückes vollumfänglich aus. Dieser Haftungsausschluss gilt lediglich nicht bei Vorsatz.

6. Gerichtsstand

Für gerichtliche Auseinandersetzungen die im Rahmen der widerrechtlichen Nutzung unseres Grundstückes entstehen, ist in allen Fällen Ulm der Gerichtsstand. Dieser Gerichtsstand ergibt sich aus dem Gerichtsstand der Eigentums- bzw. der Besitzverletzung unseres Grundstückes. Dies ist insoweit kein vertraglich vereinbarter Gerichtsstand und gilt auch für Privatpersonen.